Der Doppelhaushalt 2021/22 soll den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft sichern!

Der nun­mehr vierte Dop­pel­haushalt soll im Früh­jahr (31.03.2021) im Leipziger Stad­trat beschlossen wer­den. Neben unserem Wahl­pro­gramm 2019 und dem Anspruch an Leipzig als dynamis­che, soziale und weltof­fene Stadt weit­er zu entwick­eln, gilt es der bish­er ein­ma­li­gen Krise seit Beste­hen der Bun­desre­pub­lik vor allem die sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Fol­gen der Coro­na-Pan­demie auch mit unseren Vorschlä­gen und Forderun­gen zu begeg­nen.

Für uns als Frak­tion DIE LINKE. im Leipziger Stad­trat liegt die Pri­or­ität in den näch­sten bei­den Jahren darin, die Verlierer*innen der Coro­na-Krise, Men­schen mit geringem Einkom­men, sozial Benachteiligte und ihre Kinder vor dem gesellschaftlichen Abstieg zu schützen. 

Es ist nun wichtig, dass die durch die Pan­demie ent­stande­nen Aus­fälle und ver­bun­de­nen Haushalts­de­fizite min­destens für die Jahre 2021–2022 mit langfristig gesicherten Dar­lehen (aktuell: Neg­a­tivzin­sen) aus­geglichen wer­den. Dies schließt die Finanzierung der geplanten sowie der schon beschlosse­nen, aber nicht umge­set­zten Investi­tio­nen ein (Stand 31.12.2019 ca. 426,2 Mio. EUR).

Essen­ziell ist dabei aber auch, dass der Bund sowie der Freis­taat Sach­sen den finanziellen Schutzschirm – u. a. die Min­dere­in­nah­men der Gewerbesteuer – aus 2020 auch für die Jahre 2021 und 2022 ff. min­destens fortschreiben.

Für uns stand und ste­ht eine Haushalt­s­pla­nung für die Jahre 2021/2022 zum Ziel, die auf der Basis der Haushalt­s­pla­nung 2020 fußt und keine Kürzun­gen vor­sieht. Lei­der ist diese in eini­gen Bere­ichen, beispiel­sweise den Investi­tion­s­pla­nun­gen mit 100 Mio. EUR weniger (Minus15,8 % im Ver­gle­ich zu 2019/2020) nicht zu erken­nen. Unser­er Ansicht sollte hier antizyk­lisch vorge­gan­gen wer­den.

Auch bei den Per­son­alpla­nun­gen sieht der Haushalt 2021 eine Kürzung von ca. 3,0 Mio. EUR (Minus 0,6 %) vor, bevor es in 2022 einen Aufwuchs geben wird.
Unsere Forderun­gen:

  • Wichtig ist nun, zu investieren und nachzubessern: Der soziale Woh­nungs­bau muss weit­er gestärkt und vor­angetrieben wer­den. Wir set­zen auf die Unter­stützung der LWB für die sozial­gerechte Sanierung in den Plat­ten­bausied­lun­gen u.a. in Grü­nau und Schöne­feld-Ost. Thekla ein.
    Weit­er­hin set­zen wir auf die Umset­zung der Mobil­itätsstrate­gie der Stadt und damit auf die Stärkung von Rad­verkehr und ÖPNV sowie Investi­tio­nen in die Bil­dungsin­fra­struk­tur, unter anderem für Schulen und Bib­lio­theken.
  • Eine wichtige Säule für unsere Frak­tion ist es, Kinder und Jugendliche ger­ade in der Pan­demie zu fördern und in poli­tis­che und gesellschaftliche Prozesse einzu­binden.
  • Dementsprechend ist es wichtig, die Forderun­gen mit einem Per­son­alplan zu unter­legen, der die Umset­zung der beschlosse­nen und zu beschließen­den Investi­tio­nen langfristig sichert. Dies haben wir mit entsprechen­den Anträ­gen unter­legt.
  • Eben­so müssen alle weit­eren städtis­chen Beteili­gung­sun­ternehmen, ins­beson­dere das St. Georg und die Eigen­be­triebe, langfristig gesichert wer­den.
  • Keine Abstriche bei der Förderung von Langzeitar­beit­slosen (u.a. im Kom­mu­nalen Eigen­be­trieb Engels­dorf)
  • Für die Erre­ichung der Kli­maziele und die Entwick­lung zur mod­er­nen, ökol­o­gis­chen und nach­halti­gen Stadt muss eben­falls Geld in die Hand genom­men wer­den. Der Beschluss zum Kli­man­ot­stand und das Nach­haltigkeitsszenario soll mit weit­erem Leben erfüllt wer­den.
  • Darüber hin­aus set­zt sich die Frak­tion dafür ein, dass Vere­ine und Ver­bände; u.a. im Bere­ich Sport unter­stützt- und die För­der­mit­tel­summe im Bere­ich der Träger von Kul­tur- und Jugend­hil­fe angepasst wer­den.

Außer­dem set­zen wir auf Beteili­gung: Um die Leipziger*innen an der Stad­ten­twick­lung bess­er einzu­binden, fordern wir seit einein­halb Jahrzehn­ten die Ein­führung eines Bürg­er­haushalts. Dieser Prozess soll nun mit einem Beschluss zum Ver­fahren Mitte dieses Jahres endlich abgeschlossen wer­den und damit für die Haushalt­s­pla­nun­gen 2023/24 erst­ma­lig Gültigkeit erlan­gen.

Für die Haushalt­s­jahre 2021/2022 soll aber jet­zt schon gel­ten (Entschei­dung im SR am 20.01.2021):  Jedem Stadt­bezirk wird zukün­ftig ein Bud­get zugeteilt; der jew­eilige Stadt­bezirks­beirat soll nach Anhörung der Ver­wal­tung über die Ver­wen­dung des Geldes entschei­den kön­nen.

Grund­sät­zlich galt und gilt es mit den Haushalt­s­pla­nun­gen und unseren maßvollen Haushalt­sän­derun­gen den Zusam­men­halt der Stadt­ge­sellschaft zu sich­ern.