Der Doppelhaushalt 2021/22 soll den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft sichern!
Der nunmehr vierte Doppelhaushalt soll im Frühjahr (31.03.2021) im Leipziger Stadtrat beschlossen werden. Neben unserem Wahlprogramm 2019 und dem Anspruch an Leipzig als dynamische, soziale und weltoffene Stadt weiter zu entwickeln, gilt es der bisher einmaligen Krise seit Bestehen der Bundesrepublik vor allem die sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie auch mit unseren Vorschlägen und Forderungen zu begegnen.
Für uns als Fraktion DIE LINKE. im Leipziger Stadtrat liegt die Priorität in den nächsten beiden Jahren darin, die Verlierer*innen der Corona-Krise, Menschen mit geringem Einkommen, sozial Benachteiligte und ihre Kinder vor dem gesellschaftlichen Abstieg zu schützen.
Es ist nun wichtig, dass die durch die Pandemie entstandenen Ausfälle und verbundenen Haushaltsdefizite mindestens für die Jahre 2021–2022 mit langfristig gesicherten Darlehen (aktuell: Negativzinsen) ausgeglichen werden. Dies schließt die Finanzierung der geplanten sowie der schon beschlossenen, aber nicht umgesetzten Investitionen ein (Stand 31.12.2019 ca. 426,2 Mio. EUR).
Essenziell ist dabei aber auch, dass der Bund sowie der Freistaat Sachsen den finanziellen Schutzschirm – u. a. die Mindereinnahmen der Gewerbesteuer – aus 2020 auch für die Jahre 2021 und 2022 ff. mindestens fortschreiben.
Für uns stand und steht eine Haushaltsplanung für die Jahre 2021/2022 zum Ziel, die auf der Basis der Haushaltsplanung 2020 fußt und keine Kürzungen vorsieht. Leider ist diese in einigen Bereichen, beispielsweise den Investitionsplanungen mit 100 Mio. EUR weniger (Minus15,8 % im Vergleich zu 2019/2020) nicht zu erkennen. Unserer Ansicht sollte hier antizyklisch vorgegangen werden.
Auch bei den Personalplanungen sieht der Haushalt 2021 eine Kürzung von ca. 3,0 Mio. EUR (Minus 0,6 %) vor, bevor es in 2022 einen Aufwuchs geben wird.
Unsere Forderungen:
- Wichtig ist nun, zu investieren und nachzubessern: Der soziale Wohnungsbau muss weiter gestärkt und vorangetrieben werden. Wir setzen auf die Unterstützung der LWB für die sozialgerechte Sanierung in den Plattenbausiedlungen u.a. in Grünau und Schönefeld-Ost. Thekla ein.
Weiterhin setzen wir auf die Umsetzung der Mobilitätsstrategie der Stadt und damit auf die Stärkung von Radverkehr und ÖPNV sowie Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, unter anderem für Schulen und Bibliotheken. - Eine wichtige Säule für unsere Fraktion ist es, Kinder und Jugendliche gerade in der Pandemie zu fördern und in politische und gesellschaftliche Prozesse einzubinden.
- Dementsprechend ist es wichtig, die Forderungen mit einem Personalplan zu unterlegen, der die Umsetzung der beschlossenen und zu beschließenden Investitionen langfristig sichert. Dies haben wir mit entsprechenden Anträgen unterlegt.
- Ebenso müssen alle weiteren städtischen Beteiligungsunternehmen, insbesondere das St. Georg und die Eigenbetriebe, langfristig gesichert werden.
- Keine Abstriche bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen (u.a. im Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf)
- Für die Erreichung der Klimaziele und die Entwicklung zur modernen, ökologischen und nachhaltigen Stadt muss ebenfalls Geld in die Hand genommen werden. Der Beschluss zum Klimanotstand und das Nachhaltigkeitsszenario soll mit weiterem Leben erfüllt werden.
- Darüber hinaus setzt sich die Fraktion dafür ein, dass Vereine und Verbände; u.a. im Bereich Sport unterstützt- und die Fördermittelsumme im Bereich der Träger von Kultur- und Jugendhilfe angepasst werden.
Außerdem setzen wir auf Beteiligung: Um die Leipziger*innen an der Stadtentwicklung besser einzubinden, fordern wir seit eineinhalb Jahrzehnten die Einführung eines Bürgerhaushalts. Dieser Prozess soll nun mit einem Beschluss zum Verfahren Mitte dieses Jahres endlich abgeschlossen werden und damit für die Haushaltsplanungen 2023/24 erstmalig Gültigkeit erlangen.
Für die Haushaltsjahre 2021/2022 soll aber jetzt schon gelten (Entscheidung im SR am 20.01.2021): Jedem Stadtbezirk wird zukünftig ein Budget zugeteilt; der jeweilige Stadtbezirksbeirat soll nach Anhörung der Verwaltung über die Verwendung des Geldes entscheiden können.
Grundsätzlich galt und gilt es mit den Haushaltsplanungen und unseren maßvollen Haushaltsänderungen den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft zu sichern.