Es braucht endlich eine Reform der Krankenhausfinanzierung!
Der Stadtrat wird sich in der Ratsversammlung am 15. März mit der Vorlage zur finanziellen Unterstützung des St. Georg Klinikums beschäftigen. Darin festgelegt sind Überbrückungshilfen für das städtische Krankenhaus über 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2027.
Sören Pellmann, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Leipziger Stadtrat, und Steffen Wehmann, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, erklären dazu: „Diese Unterstützungsleistung zur Rettung eines der elementarsten Bausteine der Daseinsfürsorge ist dringend notwendig. Dass diese Hilfsleistung allerdings vollständig den Kommunen und Landkreisen überlassen wird, ist ein gesellschaftlicher Skandal. Bund und Land machen keine Anstalten, die Krankenhäuser, die unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten sind, ausreichend zu unterstützen. Allein jedoch kann auch Leipzig sein kommunales Krankenhaus nicht retten.
Das St. Georg ist ein Schwerpunkt-Versorger, insbesondere für die Bereiche Infektiologie und Tropenmedizin, für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teile Brandenburgs und Bayerns. Darüber hinaus hat das Klinikum bundesweite Relevanz, was beispielsweise in der Versorgung und Behandlung von Ebola-Patienten und anderen, noch nicht erforschten Infektionskrankheiten in den vergangenen Jahren darstellte. Der Freistaat hat den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die medizinische Schwerpunktversorgung und kommt diesem derzeit nicht nach.
Darüber hinaus trägt das St. Georg Klinikum eine Ankerfunktion für die Region Nordsachsen, z. B. in Kooperation mit dem Fachkrankenhaus Wermsdorf und führt neben Dresden und Halle das einzige Schwerbrandverletztenzentrum in unseren Ländern.
Fraglich ist, ob die Überbrückungshilfen anhand des aktuellen Wirtschaftsplans sowie der mittelfristigen Planung des St. Georgs überhaupt ausreichen werden. Die Situation macht deutlich: Für die mittel- und langfristige Sicherung der Kliniken ist eine Reform der Krankenhausfinanzierung zwingend erforderlich. Die Bundesregierung muss diesbezüglich unverzüglich handeln – vor allem im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten.“