Leipziger Gästetaxe erhalten!
Am 10. Februar erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen die Leipziger Gästetaxe-Satzung vorläufig für unwirksam. Seit der Einführung der Satzung 2019 wurde in unserer Stadt eine Gebühr von drei Euro pro Person und Tag erhoben, bei Zimmerpreisen unter 30 Euro betrug diese bisher einen Euro. Unter anderem Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende sind von der Abgabe der Gästetaxe befreit. Aufgrund von Corona wurde außerdem die Erhebung der Gebühr in den vergangenen zwei Jahren immer wieder zeitweise ausgesetzt. Auch derzeit ist dies der Fall.
„Unsere Fraktion bedauert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts“, erklärt Steffen Wehmann, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Leipziger Stadtrat. „Die Stadt hat mit Einnahmen von 8,7 Millionen Euro für 2022 geplant. Mit dem Geld sollten verschiedene Einrichtungen und Projekte unterstützt werden, wie beispielsweise die Schaubühne Lindenfels oder das Leipziger Bachfest.
Es gilt nun, eventuelle Fehler in der Satzung unter Einbezug des Stadtrats schnellstmöglich zu korrigieren. Grundsätzlich halten wir es für fair, dass Touristen, die nach Leipzig kommen, einen Beitrag zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur leisten – wie es auch in den vielen anderen Städten Deutschlands Gang und Gäbe ist.“