Leipziger Gästetaxe erhalten!

Am 10. Feb­ru­ar erk­lärte das Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) Bautzen die Leipziger Gäste­taxe-Satzung vor­läu­fig für unwirk­sam. Seit der Ein­führung der Satzung 2019 wurde in unser­er Stadt eine Gebühr von drei Euro pro Per­son und Tag erhoben, bei Zim­mer­preisen unter 30 Euro betrug diese bish­er einen Euro. Unter anderem Kinder, Jugendliche, Auszu­bildende und Studierende sind von der Abgabe der Gäste­taxe befre­it. Auf­grund von Coro­na wurde außer­dem die Erhe­bung der Gebühr in den ver­gan­genen zwei Jahren immer wieder zeitweise aus­ge­set­zt. Auch derzeit ist dies der Fall.

„Unsere Frak­tion bedauert die Entschei­dung des Oberver­wal­tungs­gerichts“, erk­lärt Stef­fen Wehmann, finanzpoli­tis­ch­er Sprech­er der Frak­tion DIE LINKE. im Leipziger Stad­trat. „Die Stadt hat mit Ein­nah­men von 8,7 Mil­lio­nen Euro für 2022 geplant. Mit dem Geld soll­ten ver­schiedene Ein­rich­tun­gen und Pro­jek­te unter­stützt wer­den, wie beispiel­sweise die Schaubühne Lin­den­fels oder das Leipziger Bach­fest.

Es gilt nun, eventuelle Fehler in der Satzung unter Ein­bezug des Stad­trats schnell­st­möglich zu kor­rigieren. Grund­sät­zlich hal­ten wir es für fair, dass Touris­ten, die nach Leipzig kom­men, einen Beitrag zur Verbesserung der touris­tis­chen Infra­struk­tur leis­ten wie es auch in den vie­len anderen Städten Deutsch­lands Gang und Gäbe ist.“