Leipziger Modell des Bürgerhaushalts kommt!

In der Ratsver­samm­lung am Mittwoch, dem 20. Jan­u­ar, soll unter anderem über das Gesamtkonzept zur Ein­führung eines Bürg­er­haushalts für Leipzig abges­timmt wer­den.  Er ist eines der weni­gen Beteili­gungs­for­mate, das Einzelin­ter­essen über viele The­men hin­weg inte­gri­ert. Alle Bere­iche kom­mu­naler Poli­tik kom­men in den Blick.
In ein­er Zeit mit Ten­den­zen von Poli­tik- und „Demokratiever­drossen­heit“ hal­ten wir die Ein­führung für eine wichtige Möglichkeit, diesen Entwick­lun­gen in unser­er Gesellschaft zu begeg­nen.

Die Stadt Stuttgart (621 T. Ein­wohn­er) zeigt, dass gut konzip­ierte Bürg­er­haushalte funk­tion­ieren. Dort beteiligten sich ca. 52.000 Bürg­erin­nen und Bürg­er, d. h. neun Prozent der Bevölkerung (die meis­ten Men­schen auch im inter­na­tionalen Ver­gle­ich) am Haushaltsver­fahren. Zahlen, von denen Leipzig bish­er nur träu­men kann.

Seit Jahren set­zen wir uns als Frak­tion im Leipziger Stad­trat dafür ein, die Bürger*innen ver­stärkt in die Entwick­lung­sprozesse der Stadt einzubeziehen. Den ersten Antrag dazu stellte die dama­lige PDS-Frak­tion im Jahr 2003. 16 Jahre später – am 15.05.2019 — gelang es auf Antrag der Frak­tion DIE LINKE endlich, für den Grund­satzbeschluss — die Ein­führung eines Bürg­er­haushaltes — eine Mehrheit in der Ratsver­samm­lung zu find­en. Nun ste­ht am 20.01.2021 Schritt 2 zur Abstim­mung, der das Gesamtkonzept dazu inkl. der verbindlichen Ein­führung zur näch­sten Haushalt­s­pla­nung 2023/2024 festschreiben soll.

Allerd­ings fehlt in der Beschlussvor­lage noch, wie das eigentliche Ver­fahren – das Kern­stück — zur Ein­führung des Leipziger Mod­ells konkret ausse­hen soll.

Stef­fen Wehmann, haushalt­spoli­tis­ch­er Sprech­er dazu: „Nach dem Erfolg vom Mai 2019, der die grund­sät­zliche Ein­führung eines Bürg­er­haushalts ver­briefte, muss nun der Schritt 2 fol­gen. Klar ist auch, dass dies mit einem verbindlichen Ver­fahren unter Ein­beziehung des Stad­trats, des Begleit­gremi­ums Bürg­er­beteili­gung sowie der Ortschafts ‑und Stadt­bezirks­beiräte bis zum 30.06.2021 abgeschlossen wer­den muss. Entsprechend dazu haben wir gemein­sam mit der Frak­tion Bündnis90/Die Grü­nen einen Änderungsantrag ein­gere­icht.“

Weit­er­hin stimmt der Stad­trat mit­tels des Beschlussen­twurfs der Ver­wal­tung auch über die von uns befür­worteten Stadt­bezirks­bud­gets von 50.000 EUR (pro Stadt­bezirk) für die Jahre 2021 und 2022 ab, die den Stadt­bezirks­beiräten etwas größere Hand­lungsspiel­räume ein­räu­men. Hier fordern wir, auch gemein­sam mit den Grü­nen, dass Bürger*innen schon ab dem 14. Leben­s­jahr (statt 16. Leben­s­jahr) Vorschläge unter­bre­it­en kön­nen.