Manches dauert lange, größere Dinge noch länger: Stadtrat beschließt Leipziger Bürgerhaushalt

Paris, Liss­abon, New York, Madrid und Stuttgart haben ihn schon seit langem, Leipzig bekommt ihn nun endlich: Einen Bürg­er­haushalt. Zumin­d­est ein großes Stück bzw. wie es in der Vor­lage heißt: Die „Beteili­gung der Leipziger Bürg­erin­nen und Bürg­er an der Auf­stel­lung des Dop­pel­haushaltes 2023/2024“.

Seit fast zwei Jahrze­hen­ten set­zen wir uns als Frak­tion im Leipziger Stad­trat für die Ein­führung und Umset­zung eines Bürg­er­haushaltes ein. Den ersten Antrag dazu stellte die dama­lige PDS-Frak­tion im Jahr 2003. Sechzehn Jahre später – am 15. Mai 2019 – gelang es auf Antrag der Frak­tion DIE LINKE endlich, eine Mehrheit für den Grund­satzbeschluss der Ein­führung eines Bürg­er­haushaltes ana­log dem Stuttgarter Mod­ell in der Ratsver­samm­lung zu find­en.

Dazu beschloss der Stad­trat im zweit­en Schritt im Feb­ru­ar 2021 die Ein­führung der zehn Stadt­bezirks­bud­gets mit ins­ge­samt 500.000 EUR pro Jahr. Nun stand der dritte und vor­erst let­zte Schritt am 14. April 2022 zur Abstim­mung, der u. a. das Ver­fahren, die Bedin­gun­gen und die zeitlichen Kom­po­nen­ten für den Bürg­er­haushalt auf den Weg bringt.

Was macht den Leipziger Bürg­er­haushalt aus: Er nimmt die Stuttgarter Kom­po­nente auf (bspw. Frak­tio­nen, Stadträte nehmen einen Teil der votierten Bürg­er­vorschläge auf und suchen Mehrheit­en für die Umset­zung im Haushalt) und fügt den Leipziger Akzent – ein Stück Rich­tung direk­ter­er Demokratie – hinzu.

Die von uns im Änderungsantrag geforderten TOP 10 der Bürg­er­vorschläge – nicht wie von der Ver­wal­tung vorgeschla­gen nur drei – sollen den Weg direkt in den Haushalt­s­pla­nen­twurf find­en.
Klar, es gibt nicht nur am Ver­fahren einiges zu kri­tisieren (u. a.): Das Vot­ing (15.000 aus­gewählte Bürg­erin­nen und Bürg­er plus Bürg­erkon­ferenz), da geht zukün­ftig mehr. Die Anzahl der direk­ten Vorschläge die in den Dop­pel­haushalt Einzug erhal­ten. Die „Mit­sprache“ der Bürg­erin­nen und Bürg­er ist weit­er­hin begren­zt.

Wir dür­fen ins­ge­samt nur einen Aspekt auch beim „Bürg­er­haushalt“ nicht vergessen: Das enge Korsett der Säch­sis­chen Gemein­de­ord­nung.
Wir hof­fen, mit den Bürg­erideen und ‑vorschlä­gen lernt die gesamte Stadt­ge­sellschaft, ins­beson­dere Ver­wal­tung, Poli­tik und Leipzigerin­nen und Leipziger mit- und voneinan­der. Unsere Stadt kann dies gut gebrauchen.