Pandemiefolgen dämpfen – Leipzig stärken!
Zum LVZ-Artikel „Landesdirektion legt Leipzig die Daumenschrauben an“ vom 14.09.201 und den darin zitierten Darstellungen des Finanzbürgermeisters Torsten Bonew erklärt Stadtrat Steffen Wehmann, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
„Aus dem Grundsatz heraus, die Pandemiefolgen für Wirtschaft und Bürger zu dämpfen und Leipzig zu stärken, unterstützen wir die Aussage des Finanzbürgermeisters: Das ‚antizyklische Handeln über die Investitionen‘ in die Infrastruktur soll die Überwindung der Krise fördern. Dies sollten aus unserer Sicht allerdings nicht nur ‚Maßnahmen zur infrastrukturellen Grundversorgung sein‘. Sofern langfristige Anmietungen im Vergleich zur kommunalen Eigeninvestition teurer sind, führen Anmietungen in der Folge zu einem viel engeren finanziellen Korsett der Haushalte der Stadt. Deshalb müssen die kommunalen Eigeninvestitionen aus dem Ansatz der Eigenbeschränkungen ausgenommen bleiben. Wir stützen uns auf die Regeln des § 12 Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung, wonach auch wir als Stadt die wirtschaftlichste Lösung zu wählen haben.
Ein ‚generelles Ausgabenmoratorium‘ über ‚zwei bis drei Jahre‘ könnte auf den ersten Blick kurzfristig finanziell sinnvoll erscheinen, ist allerdings für die Lösung – nicht nur der Corona bedingten u.a. sozialen und wirtschaftlichen Probleme der Stadt – kaum hilfreich und führt mittel- und langfristig zu einer Verstärkung dieser Problemlage. So würde ein Moratorium, wie von Bürgermeister Bonew u. a. vorgeschlagen, unter Einrechnung der Preissteigerung in einer Vielzahl von Bereichen kurzfristig eine Leistungskürzung bedeuten. Darüber hinaus müssen wir die Beschlüsse des Stadtrats sowie die verbrieften Tarifsteigerungen berücksichtigen.
Klar ist auch, dass die Stabilität des Haushaltes sowie der gesetzmäßige Haushaltsausgleich bei dem durch das Land (LDS) zu genehmigenden Haushalt angestrebt werden müssen. Allerdings sind auch alle Möglichkeiten der rechtmäßigen Finanzierung öffentlicher Haushalte insbesondere auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auszuschöpfen, damit Leistungskürzungen vermieden werden und gewachsene soziale, wirtschaftliche und kulturelle Strukturen gerade in Krisenzeiten nicht noch stärker leiden.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Stadt in den Jahren 2014 bis 2019 weit mehr als 500 Mio. EUR Überschüsse im Ergebnishaushalt verzeichnete, im ordentlichen Ergebnis von weit mehr als 300 Mio. EUR. Diese sind selbstverständlich nur teilweise „liquiditätswirksam“ und helfen bei der Problemlösung im Finanzhaushalt nur sehr eingeschränkt. Sie sollten allerdings auch für die Haushaltsplanung 2023/24 in der Diskussion u.a. mit dem Land und der Landesdirektion eine positive Rolle spielen.
Darüber hinaus ist der Freistaat Sachsen aufgefordert, den Erlass des sächsischen Innenministers zu Ausnahmen im Gemeindewirtschaftsrecht zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie vom 27.10.2020 zumindest bis ins Jahr 2024 fortzuschreiben.
Insgesamt sollten wir in den nächsten Wochen und Monaten bis zur Planung des neuen Doppelhaushaltes genau schauen, wie sich über die hoffentlich positive wirtschaftliche Entwicklung die Steuereinnahmen und Ausgaben der Stadt entwickeln.
Diese grundlegende Diskussion sollte im Stadtrat und in der Stadtgesellschaft geführt werden.“