Pandemiefolgen dämpfen – Leipzig stärken!

Zum LVZ-Artikel „Lan­des­di­rek­tion legt Leipzig die Dau­men­schrauben an“ vom 14.09.201 und den darin zitierten Darstel­lun­gen des Finanzbürg­er­meis­ters Torsten Bonew erk­lärt Stad­trat Stef­fen Wehmann, haushalt­spoli­tis­ch­er Sprech­er der Frak­tion DIE LINKE:

„Aus dem Grund­satz her­aus, die Pan­demiefol­gen für Wirtschaft und Bürg­er zu dämpfen und Leipzig zu stärken, unter­stützen wir die Aus­sage des Finanzbürg­er­meis­ters: Das ‚antizyk­lis­che Han­deln über die Investi­tio­nen‘ in die Infra­struk­tur soll die Über­win­dung der Krise fördern. Dies soll­ten aus unser­er Sicht allerd­ings nicht nur ‚Maß­nah­men zur infra­struk­turellen Grund­ver­sorgung sein‘. Sofern langfristige Anmi­etun­gen im Ver­gle­ich zur kom­mu­nalen Eigen­in­vesti­tion teur­er sind, führen Anmi­etun­gen in der Folge zu einem viel engeren finanziellen Korsett der Haushalte der Stadt. Deshalb müssen die kom­mu­nalen Eigen­in­vesti­tio­nen aus dem Ansatz der Eigenbeschränkun­gen ausgenom­men bleiben. Wir stützen uns auf die Regeln des § 12 Abs. 2 der Kom­mu­nal­haushaltsverord­nung, wonach auch wir als Stadt die wirtschaftlich­ste Lösung zu wählen haben.

Ein ‚generelles Aus­gaben­mora­to­ri­um‘ über ‚zwei bis drei Jahre‘ kön­nte auf den ersten Blick kurzfristig finanziell sin­nvoll erscheinen, ist allerd­ings für die Lösung – nicht nur der Coro­na bed­ingten u.a. sozialen und wirtschaftlichen Prob­leme der Stadt – kaum hil­fre­ich und führt mit­tel- und langfristig zu ein­er Ver­stärkung dieser Prob­lem­lage. So würde ein Mora­to­ri­um, wie von Bürg­er­meis­ter Bonew u. a. vorgeschla­gen, unter Ein­rech­nung der Preis­steigerung in ein­er Vielzahl von Bere­ichen kurzfristig eine Leis­tungskürzung bedeuten. Darüber hin­aus müssen wir die Beschlüsse des Stad­trats sowie die ver­brieften Tar­if­steigerun­gen berück­sichti­gen.

Klar ist auch, dass die Sta­bil­ität des Haushaltes sowie der geset­zmäßige Haushalt­saus­gle­ich bei dem durch das Land (LDS) zu genehmi­gen­den Haushalt angestrebt wer­den müssen. Allerd­ings sind auch alle Möglichkeit­en der recht­mäßi­gen Finanzierung öffentlich­er Haushalte ins­beson­dere auf Grund der Auswirkun­gen der Coro­na-Pan­demie auszuschöpfen, damit Leis­tungskürzun­gen ver­mieden wer­den und gewach­sene soziale, wirtschaftliche und kul­turelle Struk­turen ger­ade in Krisen­zeit­en nicht noch stärk­er lei­den.

An dieser Stelle sei daran erin­nert, dass die Stadt in den Jahren 2014 bis 2019 weit mehr als 500 Mio. EUR Über­schüsse im Ergeb­nishaushalt verze­ich­nete, im ordentlichen Ergeb­nis von weit mehr als 300 Mio. EUR. Diese sind selb­stver­ständlich nur teil­weise „liq­uid­itätswirk­sam“ und helfen bei der Prob­lem­lö­sung im Finanzhaushalt nur sehr eingeschränkt. Sie soll­ten allerd­ings auch für die Haushalt­s­pla­nung 2023/24 in der Diskus­sion u.a. mit dem Land und der Lan­des­di­rek­tion eine pos­i­tive Rolle spie­len.

Darüber hin­aus ist der Freis­taat Sach­sen aufge­fordert, den Erlass des säch­sis­chen Innen­min­is­ters zu Aus­nah­men im Gemein­dewirtschaft­srecht zur Bewäl­ti­gung der Covid-19-Pan­demie vom 27.10.2020 zumin­d­est bis ins Jahr 2024 fortzuschreiben.

Ins­ge­samt soll­ten wir in den näch­sten Wochen und Monat­en bis zur Pla­nung des neuen Dop­pel­haushaltes genau schauen, wie sich über die hof­fentlich pos­i­tive wirtschaftliche Entwick­lung die Steuere­in­nah­men und Aus­gaben der Stadt entwick­eln.

Diese grundle­gende Diskus­sion sollte im Stad­trat und in der Stadt­ge­sellschaft geführt wer­den.“