Rede: Kein Verkauf der kommunalen Unternehmen der Daseinsfürsorge
Die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat beantragt, einen Beschluss zu fassen, dass — ergänzend zum Verwaltungsstandpunkt — keine Unternehmen und Betriebe der Daseinsvorsorge verkauft werden dürfen. Für den Antrag erreichten wir keine Mehrheit, jedoch gab der Oberbürgermeister zu Protokoll, dass er in seiner verbleibenden Amtszeit — also den kommenden drei Jahren — keine Vorlage ins Verfahren bringen wird, die den (Teil-) Verkauf von solchen Unternehmen und Betrieben beinhalten würde. Ein kleiner Erfolg. Hier dokumentiert finden Sie meine Rede zur Antragsbegründung:
Sehr geehrter Herr OBM, meine Damen und Herren,
Ein kurzer Abriss: Am 27.01.2008 votierten die Leipzigerinnen und Leipziger mit 87,8 % mittels Bürgerentscheid gegen den geplanten Verkauf von 49,9 % der Stadtwerke Anteile an Gaz de France. Drei Jahre (09.02.2011) später stimmte eine Mehrheit des Stadtrates dem Vorschlag der Verwaltung für das „erneuerte… Bekenntnis zu den Unternehmen und Betrieben der Daseinsfürsorge“ zu. Allerdings (!): Am gleichen Tag und in der gleichen Drucksache votierte auch eine recht knappe Mehrheit des Stadtrates (37/26/0) für den anteiligen Verkauf von 49,9 % von perdata und HL komm.
Ein Grund dafür: Der Genehmigungsbescheid und die Bedingungen der Landesdirektion zur Kapitalausstattungsvereinbarung über 290 Millionen Euro zur Sicherung der Finanz- und Investitionsfähigkeit des LVV- Konzerns im Zuge der KWL-Skandals um Herrn Heininger. Ein Jahr später (25.01.2012) dann im Übrigen der Komplettverkauf von perdata und HL komm (für knapp 68 Millionen Euro). Die Fraktion Die Linke lehnte auch damals alle Verkäufe ab.
In den letzten Jahren summierten sich die Probleme um die Beteiligungsunternehmen: 400 Millionen Euro für die Stadtwerke als Marginlinie, um den Energiehandel zu gewährleisten (glücklicherweise nun erledigt). Vermehrte Zuschüsse für die Leipziger Verkehrsbetriebe vor allem auf Grund der nicht ausreichenden Finanzierung von Bund und Land – letztmalig im Dezember 2023 über 30 Millionen Euro und die Bereitstellung von fast 250 Millionen Euro – davon 200 Millionen Euro als „befristet rückzahlbare Gesellschafterkreditlinie“ plus knapp 70 Millionen Euro Bürgschaften in den letzten 14 Monaten zur Rettung und Abwendung der Insolvenz an das Klinikum St. Georg. Über die Ursachen haben wir uns vor einem Monat rege ausgetauscht.
Und es werden uns noch weitere Themen begleiten: die in Summe milliardenschweren mittel ‑und langfristigen Investitionen im Rahmen des kommunalen Wärmeplanes, aber auch der Mobilitätsstrategie der Stadt.
Meine Damen und Herren,
diese Punkte haben uns veranlasst, den Antrag zum „Teil- und Nichtverkauf“ – und nicht nur Bekenntnis – von dem im Antrag benannten Unternehmen sowie deren Töchter hier vorzulegen. Und wie es der Zufall will: Neben den drei weiteren dutzend Anträgen von Fraktionen und Stadträten wollen wir diesen heute hier abstimmen. Die Kritik aus den Ausschüssen, dass Beschlüsse nach einem halben Jahr wieder aufgehoben werden können, haben wir zur Kenntnis genommen. Das gilt aber nicht nur für diesen, sondern auch für alle anderen Vorlagen und Anträge. Wir geben allerdings zu bedenken, dass die Aufhebung von Beschlüssen im Rat nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme darstellt. Daher ist die Hürde mit einem Beschluss schlussendlich erheblich höher für einen langfristigen Nichtverkauf.
Wir wissen natürlich auch, dass Antrag und Mehrheiten dafür zwei verschiedene Themen sein können. Daher bitten wir die Verwaltung ihren Verwaltungsstandpunkt so zu präzisieren, dass mit dem erneuten Bekenntnis „der Nichtverkauf“ der im Text genannten Unternehmen verbrieft wird.