Rettungsschirm von Bund und Land für Kommunen unverzichtbar!

Die Coro­na-Pan­demie ist bun­desweit mit erhe­blichen finanziellen Belas­tun­gen der kom­mu­nalen Haushalte ver­bun­den, deren Höhe noch nicht ser­iös abzuse­hen ist. Auch in Leipzig dürfte das Defiz­it für die näch­sten Jahre in einem höheren dreis­tel­li­gen Mil­lio­nen­bere­ich liegen.

Mit dem Posi­tion­spa­pi­er „Kom­mu­nal­fi­nanzen in Not – weit ges­pan­nter Ret­tungss­chirm von Bund und Land unverzicht­bar“ geben der Frak­tionsvor­sitzende der Leipziger Links­frak­tion, Sören Pell­mann, und der Sprech­er für Haushalt und Finanzen, Stef­fen Wehmann, zunächst eine aktuelle Lageein­schätzung aus link­er Per­spek­tive. Dabei beziehen sich die bei­den Autoren auch auf einen Report vom Kom­pe­tenzzen­trum für Kom­mu­nale Infra­struk­tur Sach­sen am Insti­tut für öffentliche Finanzen der Uni­ver­sität Leipzig (KOMKIS).

Pell­mann und Wehmann geht es ins­beson­dere darum, die Einkom­mens­seite des Haushaltes zu stärken und der Einkom­menssi­t­u­a­tion der Stadt größt­mögliche Kon­ti­nu­ität zu ver­lei­hen. Dabei gelan­gen bei­de zur Schlussfol­gerung, dass von Bund und Land „nach­haltig wirk­same Kon­se­quen­zen, beson­ders für den Bere­ich der Kom­mu­nal­fi­nanzen zu beschließen“ und „die Kom­munen nicht länger als Stiefkinder der Finan­zord­nung zu behan­deln“ sind. Unver­schuldete Fol­gen für die Kom­munen durch die Coro­na-Pan­demie, wie Ein­nah­mev­er­luste (u.a. durch stark sink­ende Gewerbesteuern) sowie Koste­naufwen­dun­gen auf der Grund­lage der All­ge­mein­ver­fü­gung und ander­er zen­traler Fes­tle­gun­gen „müssen durch Bund und den Freis­taat im vollem Umfang erset­zt wer­den.“

Wir wollen kon­struk­tive Vorschläge zur Bewäl­ti­gung der anges­pan­nten finanziellen Sit­u­a­tion in Leipzig liefern. Im Mit­telpunkt ste­hen dabei rund 20 konkrete Forderun­gen an Bund, Land und Stadt Leipzig, um die finanziellen Auswirkun­gen der Coro­na-Pan­demie zu begren­zen. Keineswegs zufäl­lig ste­ht am Anfang des Kat­a­logs die Forderung nach einem „Kom­mu­nalen Coro­na-Ret­tungss­chirm durch den Bund und die Län­der für den Ergeb­nis- und Finanzhaushalt (inklu­sive Investi­tio­nen) der Kom­munen min­destens bis in das Jahr 2023“.

In ihrer Gesamtheit sind diese Forderun­gen darauf aus­gerichtet, dass der „all­seits beschworene Neustart nach der Krise … nur mit starken, finanziell voll hand­lungs­fähi­gen Kom­munen gelin­gen“ kann, „um die soziale Spal­tung der Gesellschaft nicht weit­er zu ver­tiefen.“ Zugle­ich soll „der Kampf für Kli­maschutz und Klim­agerechtigkeit auch auf kom­mu­naler Ebene entsch­ieden fort­ge­set­zt wer­den.“