Sächsisches Kommunalrecht auf Höhe der Zeit bringen!

Die säch­sis­che Koali­tion bere­it­et eine Nov­el­le zur For­ten­twick­lung des Kom­mu­nal­rechts vor. Der Ref­er­ente­nen­twurf zu diesem Gesetz hat­te heftige Kri­tik der Kom­mu­nalen Spitzen­ver­bände erfahren. In Kürze wer­den dazu Gespräche zwis­chen Regierung, Säch­sis­chem Städte- und Gemein­de­tag sowie Säch­sis­chem Land­kreistag zur Kom­mu­nal­recht­snov­el­le stat­tfind­en.

Dazu erk­lären die Stadträtin und Juristin Beate Ehms, Sprecherin für Gle­ich­stel­lung, und Stad­trat Stef­fen Wehmann, stel­lvertre­tender Frak­tionsvor­sitzen­der:

Die ver­gan­genen Jahre haben gezeigt, dass Bürger:innen inten­siv­er an den Geschick­en ihrer Kom­mune teil­haben wollen. Die Bürger:innenanfragen nehmen zu, der Peti­tion­sauss­chuss hat mehr zu tun als noch vor Jahren.

Wir begrüßen die Grun­drich­tung des Geset­zen­twurfs zur For­ten­twick­lung des Kom­mu­nal­rechts, hier ins­beson­dere der Säch­sis­chen Gemein­de­ord­nung. DIE LINKE stre­it­et seit vie­len Jahren auf allen Ebe­nen für mehr Bürger:innenbeteiligung in den Kom­munen. Deshalb ist für uns der vor­liegende Ref­er­ente­nen­twurf ein wichtiger Schritt, um Infor­ma­tion­spflicht­en gegenüber den Einwohner:innen, also die Bere­it­stel­lung von Beschlussvor­la­gen in öffentlich zugänglichen Medi­en geset­zlich abzu­sich­ern. Die Bürger:innen sollen mündi­ge und informierte Beteiligte sein. Die „Bürg­er­beteili­gungssatzung“, die nach dem Willen der säch­sis­chen Koali­tion wohl auch in der Gemein­de­ord­nung ver­ankert und somit Ein­gang ins Geset­zge­bungsver­fahren find­en wird, ist längst über­fäl­lig.

Die beab­sichtigte Absenkung der Quoren für Bürger:innenbegehren und ‑entschei­de gehen bei aller Kri­tik seit­ens des Säch­sis­chen Städte- und Gemein­de­tages in die richtige Rich­tung. Die säch­sis­che Ver­fas­sung ken­nt zwei Geset­zge­ber, das Par­la­ment und das Volk. Ana­log dazu ken­nen wir Gemein­der­at bzw. Stad­trat und Bürg­er­schaft. Erle­ichterte Bürger:innenbegehren und ‑entschei­de entwerten keine Gemein­de­v­ertre­tung, sie erhöhen die Chance und Wirk­samkeit direk­ter Bürger:innenbeteiligung. Diesem Ansin­nen sollte auch die Regelung zu verpflich­t­en­den Einwohner:innenversammlungen fol­gen und dif­feren­zierte, für die jew­eilige Gemeinde hän­del­bare Mod­elle für Großstädte und kleine Gemein­den anbi­eten.

Über viele Details muss im bevorste­hen­den par­la­men­tarischen Ver­fahren des Säch­sis­chen Land­tags sicher­lich disku­tiert wer­den. Aus unser­er Sicht ist die vorge­se­hene Verord­nungser­mäch­ti­gung des Innen­min­is­teri­ums zur Regelung der Aus­gestal­tung der Ehre­namt­sentschädi­gun­gen und Frak­tions­fi­nanzierun­gen der Kom­mu­nalvertre­tun­gen ein weit­ge­hen­der Ein­griff in die kom­mu­nale Selb­stver­wal­tung. Die bish­erige Entschei­dung­shoheit der Gemein­deräte und Kreistage sollte abseits der Fes­tle­gun­gen von Min­dest­stan­dards weit­er beste­hen bleiben und nicht durch die Auf­sicht­sebene des Freis­taates über­nom­men wer­den.