Sächsisches Kommunalrecht auf Höhe der Zeit bringen!
Die sächsische Koalition bereitet eine Novelle zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vor. Der Referentenentwurf zu diesem Gesetz hatte heftige Kritik der Kommunalen Spitzenverbände erfahren. In Kürze werden dazu Gespräche zwischen Regierung, Sächsischem Städte- und Gemeindetag sowie Sächsischem Landkreistag zur Kommunalrechtsnovelle stattfinden.
Dazu erklären die Stadträtin und Juristin Beate Ehms, Sprecherin für Gleichstellung, und Stadtrat Steffen Wehmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Bürger:innen intensiver an den Geschicken ihrer Kommune teilhaben wollen. Die Bürger:innenanfragen nehmen zu, der Petitionsausschuss hat mehr zu tun als noch vor Jahren.
Wir begrüßen die Grundrichtung des Gesetzentwurfs zur Fortentwicklung des Kommunalrechts, hier insbesondere der Sächsischen Gemeindeordnung. DIE LINKE streitet seit vielen Jahren auf allen Ebenen für mehr Bürger:innenbeteiligung in den Kommunen. Deshalb ist für uns der vorliegende Referentenentwurf ein wichtiger Schritt, um Informationspflichten gegenüber den Einwohner:innen, also die Bereitstellung von Beschlussvorlagen in öffentlich zugänglichen Medien gesetzlich abzusichern. Die Bürger:innen sollen mündige und informierte Beteiligte sein. Die „Bürgerbeteiligungssatzung“, die nach dem Willen der sächsischen Koalition wohl auch in der Gemeindeordnung verankert und somit Eingang ins Gesetzgebungsverfahren finden wird, ist längst überfällig.
Die beabsichtigte Absenkung der Quoren für Bürger:innenbegehren und ‑entscheide gehen bei aller Kritik seitens des Sächsischen Städte- und Gemeindetages in die richtige Richtung. Die sächsische Verfassung kennt zwei Gesetzgeber, das Parlament und das Volk. Analog dazu kennen wir Gemeinderat bzw. Stadtrat und Bürgerschaft. Erleichterte Bürger:innenbegehren und ‑entscheide entwerten keine Gemeindevertretung, sie erhöhen die Chance und Wirksamkeit direkter Bürger:innenbeteiligung. Diesem Ansinnen sollte auch die Regelung zu verpflichtenden Einwohner:innenversammlungen folgen und differenzierte, für die jeweilige Gemeinde händelbare Modelle für Großstädte und kleine Gemeinden anbieten.
Über viele Details muss im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren des Sächsischen Landtags sicherlich diskutiert werden. Aus unserer Sicht ist die vorgesehene Verordnungsermächtigung des Innenministeriums zur Regelung der Ausgestaltung der Ehrenamtsentschädigungen und Fraktionsfinanzierungen der Kommunalvertretungen ein weitgehender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die bisherige Entscheidungshoheit der Gemeinderäte und Kreistage sollte abseits der Festlegungen von Mindeststandards weiter bestehen bleiben und nicht durch die Aufsichtsebene des Freistaates übernommen werden.