Schutzschirm für Städte- und Gemeinden dringend notwendig

Auf Grund der erhe­blich sink­enden Ein­nah­men der Stadt Leipzig, u.a. der weg­brechen­den Gewerbesteuere­in­nah­men bis zu 50 % allein im Jahr 2020 bis zu ca.170 Mio. EUR (ca. 8,5 % des Haushaltes der Stadt Leipzig) sowie der steigen­den Aus­gaben auf Grund der Covid 19 Pan­demie wird Leipzig ohne die weit­ere erhe­bliche Unter­stützung von Bund und Land seine Auf­gaben min­destens in diesem und näch­sten bei­den Jahren – diplo­ma­tisch for­muliert – nicht vol­lum­fänglich erfüllen kön­nen. Dies bet­rifft u.a. die notwendi­gen Aufwen­dun­gen im Sozial — und Kul­turbere­ich der Stadt. So sind auch weitre­ichende Investi­tio­nen u.a. in Schulen und Kitas und Öffentlichen Nahverkehr nach 2020 ff. ohne einen Ret­tungss­chirm für Kom­munen erhe­blich gefährdet.

Der durch das Land Sach­sen ver­ab­schiedete Errich­tung eines Son­derver­mö­gens (Sta­biliesierungs­fonds Sach­sen) für “Maß­nah­men in den Jahren 2020 ‑2022” und der Nach­tragshaushalt 2020 sind nur ein ganz klein­er Schritt in die richtige Rich­tung. Der für die Kom­munen vorge­se­hene Teil reicht aber nicht annäh­ernd für die finanzielle “Sta­bil­isierung” aus.

Sich­er kann und muss Leipzig die Kofi­nanzierung von Investi­tio­nen durch die begren­zte Auf­nahme von Kred­iten am Kap­i­tal­markt begleit­en. Aber auch hier ist der Spiel­raum eng und endlich.

Daher fordert die Frak­tion DIE LINKE einen Schutzschirm auch für Städte ‑und Gemein­den durch den Bund und Län­der — wie richtiger Weise bish­er für Unternehmen teil­weise erfol­gt — und unter­stützt das Anliegen u.a. des Deutschen Städte­tages aus­drück­lich dazu.

Dieser ist drin­gend auch für Leipzig notwendig, damit die wirtschaftlichen und finanziellen Fol­gen der Coro­na ‑Pan­demie für die Bürg­erin­nen und Bürg­er gemildert und der soziale Frieden in unser­er Stadt nicht gefährdet wird.

Da die finanziellen Auswirkun­gen der Wirtschaft­skrise auf den Haushalt der Stadt derzeit kaum abschätzbar sind, ist es auch notwendig einen Haushalt­s­plan nur für 2021 aufzustellen d.h. von der Auf­stel­lung eines Dop­pel­haushaltes vor­erst (2021/2022) abzusehnen, da entsprechende Pla­nun­gen über 2021 hin­aus kaum ser­iös mach­bar sind.