VII-A-06815-NF-02-NF-01 Maßnahmen gegen Energiearmut in Leipzig
Für Erhöhung der Regelleistungen des Bundes sowie Einrichtung eines kommunalen Härtefallfonds und monatliche Unterstützung für Leipzig-Pass-Inhaber*innen prüfen
Beschlussvorschlag
2.
a) Der Stadtrat beschließt, ab 2022 zunächst bis zum 31.12.2024 einen dauerhaften Härtefallfonds in Höhe von 3.000.000 € jährlich für zu definierende Härtefallgruppen im Sozialamt einzurichten, um Nachzahlungen bei der Energie- und Wärmeversorgung (Strom, Gas etc.) in besonderen Notlagen anteilig zu übernehmen (nicht erst bei Ankündigung/Umsetzung Stromsperren oder Vergleichbares). Der Stadtrat ist per Informationsvorlage bis zum 30. November 2022über das entsprechende Härtefallmodell zu unterrichten.
b) Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, mit den Stadtwerken Leipzig ein Nachzahlungsmoratorium im Sinne eines Zahlungsaufschubs in Form von Ratenzahlungen in 6 bis 12 Raten je nach finanzieller Leistungsfähigkeit zu vereinbaren. Damit soll den Kundinnen und Kunden der Stadtwerke die auf bis zu 12 Monate gestreckte, ratenweise Zahlung ermöglicht werden. Dieses Nachzahlungsmoratorium soll bis zum 30. April 2024 gelten.
c) Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, mit den Stadtwerken Leipzig sowie den anderen im Stadtgebiet als Grundversorger tätigen Energieversorgungsunternehmen zu vereinbaren, auf Gas- und Stromsperren bis zum 30. April 2024 zu verzichten, insbesondere für besonders schutzbedürftige Personengruppen wie beispielsweise Familien mit Kindern, chronisch kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren und pflegebedürftige Menschen, die die zur Begleichung der Strom- und Gasrechnungen erforderlichen Finanzmittel nicht aus eigener Kraft aufbringen können.
d) Die Verwaltung legt dem Stadtrat zu den Beschlusspunkten a) bis c) bis zum 31.12.2023 hinsichtlich Inanspruchnahme, Kosten, Wirkungen eine erste Evaluierung zur Kenntnis vor.