VII-A-07420-NF-01 Einführung eines Zentralen Fördermittelmanagements bis 30.6.2023
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister,
- bis zum 28. Februar 2023 die Einführung eines Zentralen Fördermittelmanagements (ZFM) zu prüfen und
- dazu eine Analyse des derzeitigen dezentralen Fördermittelmanagements, der Stärken und Schwächen der derzeitigen Strukturen und Prozesse inklusive der Erfolgsquote zu erstellen sowie
den Stadtrat in den Prozess der Entwicklung eines dezentralen Fördermittelmanagements und der Prüfung nach Beschlusspunkten 1 und 2 dergestalt einzubeziehen, ihm möglichst bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 über die Prüfergebnisse zu berichten und über einen Struktur- und Funktionsvorschlag inkl. des erforderlichen Personalansatzes für ein zentrales Fördermittelmanagement in Form einer Informationsvorlage zu informieren.
Begründung des Antrags:
Die einreichende Fraktion erkennt die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters gemäß § 53 Absatz (1) SächsGemO an und greift zugleich den Hinweis aus dem Verwaltungsstandpunkt hinsichtlich einer möglichen Anregung zu einem entsprechenden Vorgehen auf.
Inhaltlich gilt die Begründung des Ursprungsantrags fort:
Um die Stadt noch besser mit finanziellen Mitteln für Investitionen auszustatten, aber auch Aufgaben aus dem Ergebnishaushalt umzusetzen, ist es notwendig, viel stärker und effizienter Mittel von Land, Bund und EU zu generieren. Dies umso mehr, da nicht nur der Freistaat Sachsen hinsichtlich der Fördermittelproblematik auch in 2022 mächtig – u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Sportinfrastruktur – bremst.
Weiterhin haben sich durch veränderte Schwerpunkte bei Land, Bund und EU und aktuelle Herausforderungen von der Bewältigung der Folgen von Corona, über Digitalisierung, Klimawandel, Zuwanderung, Wohnungsnot und weitere soziale Probleme die Anforderungen an die Stadt bei Beibehaltung der Standardanforderungen an Haushalt und Belegschaft erhöht. Gleichzeitig verändern sich auch die Fördermittelangebote bzw. müssen gezielt Förderungen gefordert und eingeworben werden, um den sich wandelnden Anforderungen entsprechen zu können.
Zudem bedarf es der Kontrolle, ob Leipzig bei der Verteilung der Mittel im Freistaat angemessen berücksichtigt wird. Ein zentrales Fördermittelmanagement soll das dezentral bei Ämtern vorhandene Wissen und deren Abwicklungskompetenz verstärken und einen Überblick über einwerbbare Förderungen für Projekte der Stadt schaffen und gleichzeitig nach Projekten suchen, die Fördermittelgebern Realisierungschancen zeigen.
Aus dem Projekt „Fördermittelmanagement“ der Stadt Leipzig nehmen wir positiv zur Kenntnis, dass mit großer Intensität „alle stadtweit ein- und ausgehenden Prozesse (aus Sicht Fördermittelgeber, Fördermittelnehmer und Fördermitteldurchreicher)“ unter Einbeziehung „der für die Stadt Leipzig bestätigten Basisdienste Amt24, SAP und enaio medienbruchfrei abgebildet“ und die Daten in einem zentralen System verarbeitet werden sollen. (vgl. VII-A-07208-VSP-01)
Damit würden folgende Aussagen nach 2023 hoffentlich der Vergangenheit angehören: So heißt es u. a. in der schriftlichen Antwort zur Anfrage F‑6885 vom März 2022, dass die gewünschte Antwort u. a zu der Frage „Wie hoch waren die beantragten und die genehmigten Fördermittelsummen aus Mitteln des Freistaates im Haushaltsjahr 2021? (und Aufschlüsselung nach den einzelnen Sachgebieten (Schulen, Kitas, Straßen/Brücken etc.))“ ohne hohen Aufwand nicht lieferbar ist, da die Stadt „noch nicht über ein zentrales Fördermittelmanagement“ verfügt.
Allerdings ersetzt der dokumentierte technische Lösungsansatz (vgl. VII-A-07208-VSP-01) nicht unseren Antrag für einen veränderten organisatorischen Ansatz des „Zentralen Fördermittelmanagements“ unter Einbeziehung der dezentralen Strukturen, sondern könnte diesen Prozess weitreichend unterstützen.