VII-A-09499 Kein Verkauf der kommunalen Unternehmen der Daseinsfürsorge
Beschlussvorschlag:
Der Teil- bzw. Komplettverkauf der im LVV Konzern (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH) eingebundenen Unternehmen Leipziger Stadtwerke, Kommunale Wasserwerke (KWL), Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) sowie der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) und des Krankenhauses St. Georg gGmbH (inkl. des Eigenbetriebs) sowie deren Tochterunternehmen wird bis 31.12.2033 ausgeschlossen.
Begründung:
Die o. g. Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge sind für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die weitere Entwicklung unserer Stadt unverzichtbar und daher auch weiterhin unverkäuflich. Daher stehen ggf. kurzfristig erzielbare Erlöse im erheblichen Widerspruch zu den mittel- und langfristigen Folgen, durch die nicht nur finanzieller, sondern auch generell Gestaltungsspielraum verloren ginge.
Bei der aktuellen, überaus schwierigen Situation u. a. der Krankenhäuser sowie im grundsätzlich unterfinanzierten ÖPNV – nicht nur in Leipzig, sondern in der gesamten Bundesrepublik – kann der Ausweg nicht in der Privatisierung dieser Sektoren liegen, sondern in der dringend notwenigen Übernahme auch der finanziellen Verantwortung durch Bund und Land, um dauerhaft Schaden nicht nur von den genannten Branchen, sondern auch von unserer demokratischen Gesellschaft abzuwenden.