VII-A-09499 Kein Verkauf der kommunalen Unternehmen der Daseinsfürsorge

Beschlussvorschlag:

Der Teil- bzw. Kom­plettverkauf der im LVV Konz­ern (Leipziger Ver­sorgungs- und Verkehrs­ge­sellschaft mbH) einge­bun­de­nen Unternehmen Leipziger Stadtwerke, Kom­mu­nale Wasser­w­erke (KWL), Leipziger Verkehrs­be­triebe (LVB) sowie der Leipziger Woh­nungs- und Bauge­sellschaft mbH (LWB) und des Kranken­haus­es St. Georg gGmbH (inkl. des Eigen­be­triebs) sowie deren Tochterun­ternehmen wird bis 31.12.2033 aus­geschlossen.

Begrün­dung:

Die o. g. Unternehmen der kom­mu­nalen Daseinsvor­sorge sind für die Bürg­erin­nen und Bürg­er sowie für die weit­ere Entwick­lung unser­er Stadt unverzicht­bar und daher auch weit­er­hin unverkäu­flich. Daher ste­hen ggf. kurzfristig erziel­bare Erlöse im erhe­blichen Wider­spruch zu den mit­tel- und langfristi­gen Fol­gen, durch die nicht nur finanzieller, son­dern auch generell Gestal­tungsspiel­raum ver­loren gin­ge.

Bei der aktuellen, über­aus schwieri­gen Sit­u­a­tion u. a. der Kranken­häuser sowie im grund­sät­zlich unter­fi­nanzierten ÖPNV – nicht nur in Leipzig, son­dern in der gesamten Bun­desre­pub­lik – kann der Ausweg nicht in der Pri­vatisierung dieser Sek­toren liegen, son­dern in der drin­gend notweni­gen Über­nahme auch der finanziellen Ver­ant­wor­tung durch Bund und Land, um dauer­haft Schaden nicht nur von den genan­nten Branchen, son­dern auch von unser­er demokratis­chen Gesellschaft abzuwen­den.